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RAHMENVERTRAG ÜBER INGENIEUR- UND KONSTRUKTIONSAUFTRÄGE - Langos Engineering GmbH

Geschrieben von Super User am .

RAHMENVERTRAG ÜBER INGENIEUR- UND

 

KONSTRUKTIONSAUFTRÄGE

 

 

zwischen

 

Dienstleister

....

....

  

 

- nachfolgend Auftragnehmer genannt -

 

  

und

 

 

Langos Engineering GmbH

KuhIe3

42799 Leichlingen

 

 

nachfolgend Auftraggeber genannt

 

 

 

1.      Vertragsgegenstand

           

Der Auftraggeber bietet dem Auftragnehmer an, Leistungen im Bereich Konstruktion und Schulungen für ihn zu erbringen. Je nach Sachlage handelt es sich um komplette, in sich geschlossene Aufträge oder um Teilaufträge für bestimmte Anlagenteile oder Sachgebiete.

 

2.      Auftragserteilung und -ausführung

 

2.1    Für die durchzuführenden Arbeiten werden von dem Auftraggeber Einzelaufträge erteilt, in denen Art und Umfang sowie besondere Bedingungen für die in Auftrag gegebenen Arbeiten festgelegt werden. Die Einzelaufträge werden vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt. Dabei handelt es sich um Werkverträge, für die die entsprechenden gesetzlichen Regelungen gelten, soweit nachfolgend nichts Besonderes bestimmt ist.

 

2.2    Je nach Notwendigkeit, insbesondere im Hinblick auf Arbeitsunterlagen, die der Auftraggeber unter Umständen nicht herausgeben kann, einigen sich die Parteien im Einzelfall, ob die Arbeiten beim Auftragnehmer, bei dem Auftraggeber oder einem Kunden durchzuführen sind.

 

2.3    Für Ingenieur- und Konstruktionsaufträge in herkömmlicher Weise erhalten wir als Arbeitsergebnis ausschließlich von Ihnen geprüfte Unterlagen.

 

2.4    Für Ingenieur- und Konstruktionsaufträge verwendet der Auftragnehmer die jeweiligen kundenspezifischen Systemeinstellungen unter Einsatz der mit uns abgestimmten Hard- und Software-Konfiguration. Die CAD-unterstützt erstellten, technischen Ergebnisse werden uns als Dokumente und/oder auf vereinbarten Datenträgern übergeben. Sollte eine nachfolgende Berichtigung der bei uns eingelesenen Zeichnungen notwendig sein, so werden Sie diese in unserem Hause kurzfristig durchführen.

 

Die Zeichnungen sind als CAD-Files zu liefern.

Die Art und Weise der Datenübertragung ist jeweils mit uns abzustimmen.

 

Alle Unterlagen werden auf Grundlage etwaig vorgegebener Kundenwerksnorm und den gültigen CAD-Richtlinien erstellt. Alle Ihnen übergebenen Unterlagen werden nach Abschluss der Arbeiten an uns zurückgegeben.

 

Die original CAD-Arbeitsergebnisse sind bis 12 Monate nach Fertigstellung

(uneingeschränkte Übergabe und uneingeschränkte Abnahme der Ergebnisse) in Ihrem Hause verfügbar zu halten, danach sind diese Daten zu löschen.

 

Nach Ablauf des Rahmenvertrages wird die zur Verfügung gestellte Software von Ihnen gelöscht und die Unterlagen (Software, Datenträger u.a.) sind an uns zurückzugeben. Das Löschen der Software wird in schriftlicher Form mitgeteilt. Die Software darf Dritten ohne Zustimmung von Langos Engineering GmbH nicht zugänglich gemacht werden.

 

2.5    Wir bitten nach Abstimmung mit uns darauf zu achten, dass ein möglichst hoher Füllgrad pro Zeichnung erreicht wird.

 

Aus diesem Grunde bitten wir um die Wahl des entsprechenden Zeichnungsformates in Anpassung an das zu konstruierende Teil.

 

3.      Vergütung und Abrechnung

 

3.1    Für die Ausführung der Aufträge zahlt der Auftraggeber dem Auftragnehmer in

Einzelfällen als Vergütung den in den jeweiligen Einzelaufträgen vereinbarten

Festpreis. Soweit ein Festpreis nicht vereinbart werden kann, erfolgt die

Vergütung nach Einheitspreisen.

 

3.2    Bei der Vergabe von Aufträgen zu Einheitspreisen auf der Basis von Zeitaufwand oder Zeichnungsgrößen mit entsprechendem Füllgrad wird der Auftragswert (Ist = Pauschalpreis) zunächst nach dem für die Durchführung des Auftrages zu erwartenden Leistungsumfang geschätzt. Wird erkennbar, dass der in dieser Form geschätzte Auftragswert für die Durchführung des Auftrages nicht ausreicht, so hat der Auftragnehmer dies unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen.

 

Der Auftragnehmer und der Auftraggeber werden dann den erweiterten Auftragswert schriftlich vereinbaren.

 

3.3    Sollte aufgrund der besonderen Natur des Auftrages auch die Vereinbarung eines Einheitspreises nicht möglich sein, erfolgt die Vergütung nach Zeitaufwand. Für diese Fälle wird ein bestimmter Stundensatz für die von dem Auftragnehmer zu leistenden Arbeiten festgesetzt. Mit diesem Stundensatz werden alle Leistungen des Auftragnehmers abgegolten.

 

3.4    Die Zahlungsweise bei Festpreisaufträgen und bei Aufträgen nach Einheitspreisen wird im Einzelauftrag festgelegt. Bei Aufträgen nach Zeitaufwand erfolgt die Zahlung monatlich auf Antrag nach den vom Auftraggeber anerkannten Stundennachweisen.

 

3.5    Der Auftraggeber ist berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten, falls Termine und/oder   Qualität der bestellten Arbeit zu Beanstandungen führen.

 

4.      Haftung und Versicherung

 

4.1    Der Auftragnehmer garantiert, dass die ihm erteilten Aufträge nach den anerkannten Regeln der Technik und termingerecht ausgeführt werden. Er haftet für Schäden, die dem Auftraggeber durch unsachgemäße und nicht termingerechte Ausführung des Auftrages entstehen im Rahmen der Vorschriften des BGB über den Werkvertrag     (§§ 631 ff. BGB).

 

4.2    Für Schäden, die der Auftragnehmer oder seine Mitarbeiter bei Ausführung des Auftrages durch Verschulden des Auftraggebers erleiden, haftet der Auftraggeber ( ggf. im Rahmen seiner Haftpflichtversicherung ).

 

4.3    Werden Geräte, Werkzeug u.a., die im Eigentum des Auftraggebers stehen, von dem Auftragnehmer oder seinen Mitarbeitern während ihrer Tätigkeit in dem Betrieb des Auftraggebers benutzt, sind diese pfleglich zu behandeln und nach Gebrauch sofort zurückzugeben. Bei Beschädigung oder Verlust ist der Auftragnehmer haftbar.

 

5.      Geheimhaltung und Erfindungen

 

5.1    Alle Pläne, Schriftstücke, Konstruktionen, Zeichnungen, Modelle usw., die dem Auftragnehmer bzw. seinen Mitarbeitern im Rahmen der Aufträge zur Verfügung gestellt werden, bleiben ausschließlich Eigentum des Auftraggebers. Sie sind jederzeit auf Verlangen, spätestens jedoch nach Beendigung des Auftrages, unaufgefordert an den Auftraggeber zurückzugeben. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes an diesen Gegenständen ist ausgeschlossen. Alle vom Auftragnehmer unmittelbar oder durch seine Mitarbeiter erzielten Arbeitsergebnisse werden für den Auftraggeber geschaffen und sind uneingeschränktes Eigentum des Auftraggebers.

  

Der Auftragnehmer wird über alle Vorgänge, Betriebseinrichtungen, betriebliche Anlagen und so weiter, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, auch nach Erledigung seines Auftrages, Dritten gegenüber Stillschweigen bewahren und diese nur zu bestimmungsgemäßen Zwecken im Rahmen des Auftrags einsetzen.

 

5.2    Der Auftragnehmer verpflichtet sich, während der Auftragsdurchführung sowie zwei Jahre nach Beendigung des Auftrags keinerlei Geschäftsanbahnung und –verbindung zu den Kunden der Firma Langos Engineering GmbH aufzunehmen.

 

5.3    Für den Fall, dass der Auftraggeber oder die bei dem Auftraggeber tätigen Mitarbeiter des Auftragnehmers Erfindungen machen, die aus der ihnen bei dem Auftraggeber obliegenden oder ausgeübten Tätigkeit entstanden sind und maßgeblich auf Erfahrungen oder Arbeiten des Auftraggebers oder dessen Schwestergesellschaften beruhen, vereinbaren der Auftragnehmer und der Auftraggeber bezüglich dieser Erfindungen die entsprechende Anwendung der Rechte und Pflichten, die in dieser Hinsicht dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach dem Arbeitnehmererfindungsgesetz zustehen.

 

5.4    Der Auftragnehmer sichert zu, seine mit den jeweiligen Aufgaben beauftragten Mitarbeiter vor Aufnahme der Arbeiten über den Inhalt der Richtlinien der Ziffern 5.1 und 5.2 zu unterrichten und sie zur Einhaltung zu verpflichten. Eine entsprechende Erklärung hat der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers an diesen auszuhändigen.

 

6.      Einschaltung von Dritten

 

Die an den Auftragnehmer auf Basis dieses Rahmenwerkvertrages in Auftrag gegebenen Arbeiten sind ohne die ausdrückliche, schriftliche Einwilligung des Auftraggebers nicht an Dritte übertragbar. Wird die Einwilligung durch den Auftraggeber erteilt, bleibt der Auftragnehmer nach Maßgabe des § 278 BGB in vollem Umfang verantwortlich.

  

7.      Schlussbestimmungen

 

7.1    Änderungen und Ergänzungen dieses Rahmenvertrages bedürfen der Schriftform. Besondere Vereinbarungen, insbesondere allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers, haben nur dann Gültigkeit, wenn sie ausdrücklich schriftlich von dem Auftraggeber bestätigt worden sind.

 

7.2      Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Leichlingen.

 

7.3      Sollte eine einzelne oder mehrere Vereinbarungen des Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so ist bleiben die übrigen Vereinbarungen wirksam. Die unwirksame(n) oder nichtige(n)  Vereinbarung(en) sind nach Sinn und Zweck des Vertragsinhalts (Parteiwille) auszulegen.

 

 

 Leichlingen, den ..,..,....                                   Ort: ……………Datum ……………….    

 

………………………                                       …………………………………

Unterschrift:                                                     Unterschrift:

  

 Download Mustervertrag

Rahmenvertrag_Dienstleistung_Langos-Engineering.pdf

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